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Geschrieben von Blackscout am 20.11.2007 um 10:06:

 

Nunja mich als Raucher stört es nich wirklich nach draußen gehen zu müssen. Bei mir in der Wohnung herrscht auch Rauchverbot. Da muss auch jeder auf den Balkon. Und das positive am Rauchverbot in Discos und Kneipen ist, finde ich, das man danach nicht nach Rauch stinkt und man die Klamotten theoretisch nochmal anziehen könnte. Außerdem stinken die Haare beim Duschen nicht mehr nach dem Qualm. Sehr positiv also finde ich.
UND man raucht weniger *g*



Geschrieben von Pagan am 12.03.2008 um 10:54:

 

http://www.smoke-spots.de/

Zitat:
Finde Locations in deiner Nähe, in denen du rauchen darfst.


Coole Idee ...



Geschrieben von Netherwind am 12.03.2008 um 11:03:

 

Joar, sehr gute Idee muss man sagen.



Geschrieben von [robson] am 12.03.2008 um 12:19:

 

Auch eine geschickte Form der Kundenbindung von Reemtsma grosses Grinsen Sieht bisher aber noch sehr jungfräulich aus, ein Zigarettenautomatenverzeichnis wäre auch großartig.



Geschrieben von Chiropterus am 30.07.2008 um 11:01:

 

So, die Sache ist nun höchsrichterlich geklärt. Das totale Rauchverbot ohne Ausnahmen ist grundsätzlich verfassungsgemäß, da der Gesundheitsschutz über den Interessen der Raucher steht. Nicht mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind aber die Ausnahmeregelungen und folglich die Nichtraucherschutzgesetze in Baden-Württemberg und Berlin.
Die derzeitgen Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg bleiben in Kraft, aber es gelten folgende Übergangsregelungen:

1. In Einraumgaststätten mit weniger als 75m2 Fläche darf geraucht werden, wenn Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, keine zubereiteten Speisen angeboten werden und ein Schild angebracht wird.

2. Diskotheken dürfen Raucherräume einrichten. Diese dürfen aber keine Tanzfläche enthalten und Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.

Bis Ende 2009 müssen die Gesetze neu gefasst werden. Das Gericht hat ausdrücklich betont dass ein totales Rauchverbot mit der Verfassung vereinbar wäre, nur die Ausnahmen benachteiligen kleine Gaststätten zu sehr. Dabei geht es um Berufsfreiheit, es ist weiterhin kein Bürgerrecht andere Menschen zuzuqualmen. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich nach dem Gleichheitsgrundsatz entschieden. Das finde ich gut. Denn das Landesnichtraucherschutzgesetz sah die Ausnahmen vor, weil die Politiker sich von der Lobby der großen Wirte haben breitschlagen lassen. Und warum soll der eine Wirt Raucherräume einrichten dürfen, der andere nicht ?

Es ändert sich beim weggehen auch nicht viel. Ich kenne keine Disko die nicht einen Raucherraum eingerichtet hatte. Die Übergangsregelung ist hier sogar gut für mich, denn bisher war oft der Raucherraum der zweite Dancefloor, auf dem oftmals die bessere Musik läuft. Das ist nicht mehr erlaubt. S.g. Einraumkneipen habe ich noch sie sehr oft besucht und in Zukunft werde ich es ganz lassen. Ich werde bevorzugt in "Mehrraumgaststätten" gehen oder eben in Betriebe die Essen anbieten, dort darf auch weiterhin nicht geraucht werden.

Die Gaststätten die das Verbot ignoriert haben, haben jetzt keine Ausrede mehr. Die Ordnungsämter haben jetzt eine klare Handhabe und die Kontrollen werden wahrscheinlich losgehen.

Jetzt ist natürlich die Frage was kommt. Das totale Rauchverbot wird in Bayern durch Raucherclubs umgangen. Wenn das auch bei uns kommt, wird die Qualmerei wieder losgehen. Und dann überall ohne Ausnahme.

Die Regelung auf Zeit.de

Den Link zum kompletten Urteil füge ich später hinzu. Die Seite des Bundesverfassungsgerichtes ist im Moment überlastet.



Geschrieben von F-4 am 30.07.2008 um 11:29:

 

Um es auf den Punkt zu bringen: grosses Grinsen




Geschrieben von NineBerry am 30.07.2008 um 11:37:

 

Die Entscheidung des Gerichts ist nachvollziehbar und zu begrüßen. Mal sehen, welche Richtung die Landesregierung jetzt wählt.



Geschrieben von [robson] am 30.07.2008 um 11:43:

 

Zitat:
Original von F-4
Um es auf den Punkt zu bringen: grosses Grinsen


Aber die Wette hab ich jetzt nicht verloren, richtig? grosses Grinsen



Geschrieben von F-4 am 30.07.2008 um 11:50:

 

Ich fürchte nicht, da die spanische Lösung ja dann doch anders aussähe, wenn mich nicht alles täuscht.



Geschrieben von chromancer am 30.07.2008 um 12:33:

 

Wow, der thread hat 39 Seiten... damit ist dann wohl alles schonmal gesagt.

Trotzdem:

Ich stimme Chiropterus (und dem Verfassungsgericht) zu, daß der 2. Floor als Raucherraum ein Elend ist und zu Recht verboten gehört.

Seperate Räucherkammern sind selbstverfreilich ok.

Ansonsten hab ich das Rauchverbot in Ba-Wü als uneingeschränkt positiv erlebt, ich hatte sonst schonmal nach nem Abend durchtanzen auf der Störfrequenz morgens (ahm mittags) beim Aufwachen Raucherhusten, als Nichtraucher, nachdem ich mich 4-5h intensiv in dem Mief betätigt hatte.

Das kann es doch nicht sein.


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