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Geschrieben von miniversum am 14.05.2008 um 19:27:

  StudiVZ = AllesVZ?

Oder die Frage, Was bedeutet VZ eigentlich?
Anscheinend beanspruchen die Macher von StudiVZ und SchühlerVZ alle Webseiten mit VZ als ihr Privileg.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,553032,00.html



Geschrieben von Vamp.Miyu am 14.05.2008 um 20:11:

 

Ich schätze mal des VZ bedeutet Verzeichnis.



Geschrieben von miniversum am 14.05.2008 um 20:18:

 

Zitat:
Original von Vamp.Miyu
Ich schätze mal des VZ bedeutet Verzeichnis.


Schon klar. Aber die frage in dem Bericht ist ja ob jede Abkürzung die VZ ist immer Verzeichnis bedeutet... Und ob man darauf ein Vorrecht haben darf?



Geschrieben von metaller11 am 14.05.2008 um 21:10:

 

Der neuste Streich von der VZ Firma heißt ab dem 28. Mai MeinVZ und ist das StudiVZ in Orange



Geschrieben von cRaShMaKeR am 14.05.2008 um 22:00:

 

seufz.


sollen se sich doch wieder ihren klingeltönen und sosntwas wenden oder bringt das kein Geld mehr?

Die ham Probleme..



Geschrieben von Goosebump am 14.05.2008 um 23:24:

 

Zitat:
Original von metaller11
Der neuste Streich von der VZ Firma heißt ab dem 28. Mai MeinVZ und ist das StudiVZ in Orange
tjo kreativ sind se ja



Geschrieben von hypnos am 14.05.2008 um 23:46:

 

Ich glaube nicht, dass die erfolgreich jede Webseite verklagen können, die irgendwo (evtl. zufällig) ein "VZ" enthält. Ich könnte mir eventuell vorstellen, dass die ihre Markenrechte dann durchsetzen können, wenn es um eine Social-Networking-ich-lege-ein-Profil-mit-lustigen-Fotos-an-und-füge-ganz-
viele-Freunde-hinzu-Seite geht.

Letztlich ist das allerdings auch egal, weil sie es versuchen können - und das reicht oft schon. Wenn ich eine große Firma mit eigener Rechtsabteilung bin, kann ich schon mal einige Klagen riskieren und meine Wettbewerber ein wenig einschüchtern. Da kann ich nämlich relativ viel gewinnen und relativ wenig verlieren.



Geschrieben von Raistlin am 15.05.2008 um 17:56:

 

Das kommt wohl auf die Zusammensetzung an. Wenn man einem Programm den Titel Windows X gibt, wird einen Microsoft erfolgreich verklagen können, egal ob Windows ein normaler englischer Begriff ist. Ähnliches dürfte auch hier zu erwarten sein, wenn man ein GothicVZ eröffnest.

Die Ähnlichkeit dürfte hier entscheidend sein. Alles mit einem VZ am Schluss, dessen Gestaltung auch noch den VZ-Seiten ähnelt, dürfte kritisch werden.



Geschrieben von Xtra am 15.05.2008 um 18:56:

 

Zitat:
Original von Raistlin
Das kommt wohl auf die Zusammensetzung an. Wenn man einem Programm den Titel Windows X gibt, wird einen Microsoft erfolgreich verklagen können, egal ob Windows ein normaler englischer Begriff ist.

Aehm.... X-Windows ist ein Protokoll, welches von XFree und X.Org verwendet wird und auch einiges aelter als M$ ist.
Hierbei stimmt sogar die Wettbewerbsrichtung yberein.
Es kommt einfach auf die aelteren Rechte an, wobei mir immernoch schleierhaft ist, wie M$ Windows als Marke eingetragen werden konnte. lächelt



Geschrieben von Raistlin am 15.05.2008 um 18:59:

 

Windows X, nicht X-Windows zwinkert


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