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Geschrieben von A.N. Other am 20.02.2009 um 14:47:

  Erweiterung der Studiengebührenbefreiung

Folgendes gilt für BW, ob es für andere Bundesländer ebenfalls gilt, weiß ich nicht:

Laut der sog. Geschwisterreglung können sich Leute, die zwei oder mehr Geschwister haben (egal ob Halb-, Stief-, oder sonstwelche -Geschwister) von den Studiengebühren befreien lassen.

Des weiteren wurde die Altersgrenze für Eltern mit Kindern für die Kinder auf 14 Jahre hochgesetzt.

Weitere Infos bei eurem Studierendensekretariat, auf eurer Uni/Hochschul Homepage oder im Landeshochschulengebührengesetz.



Geschrieben von sven423 am 20.02.2009 um 18:23:

  RE: Erweiterung der Studiengebührenbefreiung

Auch Stiefgeschwister? oO

Net wirklich, oder? Meine Eltern sind geschieden, haben je wieder andere geheiratet... das ist nicht deren Ernst, oder? Damit könnte ich ja befreit werden... OMFG!



Geschrieben von A.N. Other am 20.02.2009 um 18:26:

 

Ja, auch Stiefgeschwister, ich habe 2 und habe mich heute morgen zurückgemeldet. 100 € für das Studentenwerk grosses Grinsen

Der Haken ist halt, deine Stiefgeschwister müssen erklären, dass sie die Befreiung nicht in Anspruch genommen haben oder werden. Oder deine Eltern müssen dir dafür eine Vollmacht ausstellen.

Heiratsurkunden sind auch Pflicht, genauso wie Geburtsurkunden. Ob beglaubigt oder nicht unterscheidet sich je nach Uni/HS lächelt

Nachtrag 2: Es zählen anscheinend selbst Adoptivgeschwister. Verstehe, wer will.



Geschrieben von Raistlin am 20.02.2009 um 18:43:

 

Zitat:
Original von A.N. Other
Nachtrag 2: Es zählen anscheinend selbst Adoptivgeschwister. Verstehe, wer will.


Das ist nicht unlogisch. Adoptivkinder zählen in der Einkommensteuererklärung ja auch. Wieso sollte es hier dann anders sein? "Blut von meinem Blut" wäre auch eine sehr seltsame Anforderung hierfür.



Geschrieben von Ishaèll am 20.02.2009 um 18:58:

 

müssen die geschwister studiert haben oder studieren ?



Geschrieben von A.N. Other am 20.02.2009 um 19:22:

 

Nein, vereinfacht gesagt:

- Sie müssen deine Geschwister sein
- Sie müssen am Leben sein

grosses Grinsen



Geschrieben von Raistlin am 20.02.2009 um 19:30:

 

Es geht darum, dass Familien ja schon entsprechend finanziell belastet sind. Je größer die Familie ist, desto teurer ist ihr Unterhalt.. und dabei völlig unabhängig ob adoptiert, zugeheiratet oder eineiige Zwillinge.. sind alle gleich teuer.
Da der Staat gerne Familien fördern möchte, führt man entsprechende Begünstigungen ein.. und wenn man mal unterstellt, dass die Eltern für ihre Kinder auch sicher einen Teil der Studiengebühren tragen oder das Kind sonstwie während des Studiums finanziell unterstützen, möchte der Staat die Familien auf diese Art und Weise eben etwas entlasten, gemäß dem Motto "3 Kinder oder mehr sind auch so schon teuer genug."



Geschrieben von Apocalypse am 22.02.2009 um 17:55:

 

naja aber krass is die regelung schon.
für mich gilts auch, also ich kann se in anspruch nehmen.
hab von meiner mutter einen halbbruder und von meinem verstorbenen vater vier halbgeschwister(je aus erster ehe). kenn die leute allesamt nich(bis auf den von meiner mutter und mit dem hab/will ich keinen kontakt) und des geht trotzdem. die sind alle über 30. also so gesehen für leute wie ich mich is die regelung geil, weil ich für meinen teil bezeichne mich als einzelkind^^

klar für familien (für die die regelung ja eig. schon gedacht is) find ichs fair des stimmt und vor allem sinnvoll. aber dass es dann auch für mich gilt is unsinnig XD

mir solls recht sein, der staat darf mich auch mal unterstützen*g*



Geschrieben von Mulciber am 23.02.2009 um 11:56:

 

Ich habe drei Stiefgeschwister, aber eines der Geschwister will selbst die Regelung nutzen, ich frage mich dann, ob ich mich auf die gleichen zwei Geschwister beziehen kann und dazu finde ich keine Antwort nirgens,
werde aber mal die Uni mit Fragen löchern, wenn ich es mal schaffe früh genug Kraft in meinem Kopf zu sammeln.



Geschrieben von Apocalypse am 23.02.2009 um 14:50:

 

Zitat:
Original von Mulciber
Ich habe drei Stiefgeschwister, aber eines der Geschwister will selbst die Regelung nutzen, ich frage mich dann, ob ich mich auf die gleichen zwei Geschwister beziehen kann und dazu finde ich keine Antwort nirgens,
werde aber mal die Uni mit Fragen löchern, wenn ich es mal schaffe früh genug Kraft in meinem Kopf zu sammeln.


ohje gute frage, aber des müsste ja theoretisch schon gehen?
ich denk mal wenn ihr dann beide die gleichen geschwister angebt, nimmt ja keiner von denen die befreiung in anspruch...
theoretisch... musst echt ma fragen!


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