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Geschrieben von Oblomow am 09.04.2013 um 16:15:

  Wann darf eine Veranstaltung nicht mehr beworben werden?

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum und wollte eigentlich eine von mir geplante kommende Veranstaltung ankündigen/bewerben, die im AKK in Karlsruhe stattfinden wird.

Nun steht zwar in den Regeln, dass Veranstaltungen eine Ausnahme seien und diese im entsprechenden Unterforum beworben werden dürften, gleichzeitig steht darüber jedoch der Verbot kommerzieller Werbung.

Ich weiß nun nicht, ob Veranstaltungen hier nochmal aufgesplittet werden in kommerziell und nicht kommerziell. Vor Allem aber weiß ich nicht, wo die Grenze gesetzt wird. (Kommt es auf den offiziellen Veranstalter an, ob Eintrittspreis oder nicht etc.?)

Über eine Klärung würde ich mich daher freuen.



Geschrieben von Raistlin am 09.04.2013 um 18:30:

 

Mit kommerzieller Werbung sind keine Veranstaltungen gemeint, sondern so Sachen wie Onlineshops, oder irgendwelche [Hobby-]Musiker, die ihre Platten ans schwarze Volk verkaufen wollen. Fotografen, die einem Shootings gegen Geld anbieten. Solche Dinge. Öffentliche Veranstaltungen sind generell erlaubt, auch dann wenn sie Eintritt kosten.


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