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Geschrieben von Chiropterus am 09.09.2005 um 12:59:

 

Grundzsätlich gilt: Die Menschenrechte gelten auch für diejenigen die sie am liebsten abschaffen würden.



Geschrieben von [robson] am 09.09.2005 um 13:28:

 

Zitat:
Gilt dass auch für Hern Adolf H. ? Nein ? Dann es auch nicht für diejenigen die seiner kranken Ideologie anhängen.


Natuerlich gilt genauso fuer Herrn Adolf H! ich meine damit ja nicht, dass man sich mit Personen - auch nach ihrem Tod - nicht kritisch auseinander setzen sollte, ABER mal ehrlich, wer kennt denn schon diese eben verstorbene Dame, eine Gleichsetzung mit der Person Hitlers, bloss, weil sie Mitglied der NPD (gewesen) ist, und damit das Fallenlassen jeglichen Respekts gegenueber einem Menschenleben, geht mir schlichtweg zu weit.



Geschrieben von Raistlin am 09.09.2005 um 13:34:

 

Wobei gerade die Linkspartei-Anhängern hier vorsichtig sein sollten, wenn sie Politikern einer zugelassenen Partei Verfassungsfeindlichkeit vorwerfen. Momentan rennt der Verfassungschutz nämlich nicht der NPD hinterher zwinkert



Geschrieben von messias am 09.09.2005 um 16:02:

 

Sollten sie allerdings.
Es gibt allerdings Dinge die über der Verfassung stehen z.B. Menschenrechte zwinkert

aber nicht das das wieder ausartet. *verzieh*



Geschrieben von Raistlin am 09.09.2005 um 16:14:

 

Menschenrechte gehören zur Verfassung zwinkert



Geschrieben von messias am 09.09.2005 um 16:23:

 

Was ich damit meinte ist egal was in der Verfassung steht, es gibt Dinge die bleiben immer falsch beziehungsweise richtig.
Gesetze kann man ändern die Wahrheit nicht.

EDIT: nur weil der Verfassungsschutz den linken statt den rechten hinterherläuft heißt das nicht das die linken falsches tun die rechten aber nicht...



Geschrieben von Zimmerit am 09.09.2005 um 19:55:

 

In der Regel schenken sich rechts und links im Bezug auf "falsches tun" wenig..
Aber das führte jetzt wohl zu weit, und auch über das Thema hinaus.



Geschrieben von bathory am 14.09.2005 um 19:31:

 

Zitat:
Karlsruher Richter weisen Wahlklagen ab
Wahlergebnis wird Sonntag verkündet

Bundeswahlleiter Hahlen kann das Ergebnis der Bundestagswahl wie geplant verkünden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe wies Eilänträge mehrerer Bürger als unzulässig zurück. Eine Wahlbeschwerde sei erst nach der Wahl möglich, so die Richter. Die Kläger hatten die Bekanntgabe verhindern wollen, bis zwei Wochen später auch im Wahlkreis 160 in Dresden gewählt wird.



http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4746428_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html


Quelle: www.tagesschau.de



Geschrieben von silencium am 14.09.2005 um 20:18:

 

Ich muss [robson] voll recht geben.

An alle die hier von menschenrechten reden und für gerechtigkeit-
ihr fallt euch selber in den rücken wenn für euch menschen weniger wert sind nur weil sie falsch liegen.

Ebenso finde ich es nicht richtig über tote zu spotten !!!


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