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Geschrieben von Gerd KR am 27.04.2006 um 13:41:

  Jugendschutz im CULTeum

Wir bekommen öfters Anfragen zum Thema Minderjährige. Die Regelung steht eigentlich ganz eindeutig unter FAQs auf unserer Homepage.

Hier nochmals die Regelung, so wie sie auf unserer Homepage steht:

Personen unter 16 Jahren ist laut Gesetz der Aufenthalt in Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen untersagt.
Personen unter 18 Jahren müssen um 0:00 Uhr die Räume verlassen.
Um dies zu kontrollieren führen wir Ausweiskontrollen durch. Wer sich nicht ausweisen kann, muss damit rechnen ab 0:00 Uhr die Räume verlassen zu müssen oder keinen Einlass zu erhalten.
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 0:00 Uhr in einer Diskothek bleiben (§§ 5 und 1 JuSchG). Erziehungsberechtigter kann grundsätzlich jede Person über 18 Jahre sein. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass diese Person die Aufsichtspflicht auch tatsächlich wahrnimmt, d.h. stets anwesend ist, auf die Einhaltung der sonstigen Jugendschutzbestimmungen (z.B. Alkohol § 9 JuSchG) achtet und sich im Konfliktfall auch mit der nötigen Autorität durchsetzten kann. Nach Ansicht des Landesjugendamts kann daher ein volljähriger Freund oder Freundin nicht erziehungsbeauftragt sein; volljährige Geschwister oder andere Personen mit einem gewissen Autoritätsverhältnis dagegen schon.
Weitere Informationen erhält man auch beim örtlichen Jugendamt.
Ein Formular zur Erteilung der Erziehungsbeauftragung kann unter

http://media.time4teen.de/Erziehungsbeauftragung_JuSchG.pdf

heruntergeladen werden. (Herausgeber Polizei Baden-Württemberg)

Gruß Gerd



Geschrieben von Samtsarg am 20.06.2006 um 11:17:

 

So damit mir nicht nachgesagt werden kann das ich ein chronischer Miesepeter sei!!

Mal was positives über die Kuru !! Hut ab bei euch ist wirklich Kinderfreie Zone huldigen



Geschrieben von shemija am 25.06.2007 um 02:38:

 

YES!
Das ist echt ein Vorteil!
Ich fühle mich ausnahmsweise mal nicht mütterlich verantwortlich für all die süßen Kleinen...


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