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Geschrieben von desiderium am 08.12.2009 um 18:53:

 

Zitat:
Original von Raistlin
Und Desiderium, welchen Bescheid willst du dir denn bitte offenhalten? Die GEZ-Gebühren findest du ja nicht auf deinem Einkommensteuerbescheid. Ich habe von der GEZ noch nie ein Bescheid bekommen. Die schicken dir Rechnungen, die du bezahlst [bzw. lässt es als Abo einziehen] - da hast du keinen Bescheid, den du auf vorläufig setzen kannst..


natürlich gibt es einen Gebührenbescheid... Und gegen den kann man Widerspruch einlegen (ok, gebe zu, Einspruch war in diesem Fall der falsche Begriff, aber bei der Einkommensteuer ist es ja auch egal, was drauf steht)...

Und dieser Bescheid ist die Grundlage für das regelmäßige Einziehen der Gebühren



Geschrieben von Raistlin am 08.12.2009 um 19:03:

 

Den "Bescheid", den du meinst, bekommt man bei der Anmeldung. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen, falls du nichts zum anmelden hast. Deine Widerspruchsfrist beträgt einen Monat, danach ist diese Frist abgelaufen.

Und bei der Einkommensteuer ist mit Sicherheit nicht egal, was drauf steht zwinkert



Geschrieben von desiderium am 08.12.2009 um 19:07:

 

Ja, genau diesen Bescheid meinte ich, und die Anführungszeichen kann man sich sparen, es ist ein Bescheid... http://gez-abschaffen.de/MeineZwangsanmeldungDocs/Bescheid1.jpg

Natürlich ist es egal, auch wenn Herr Mustermann schreibt "Ich bin gegen den Bescheid" gilt dies als Einspruch... ein bisschen kenn sogar ich mich in meinem Beruf aus...



Geschrieben von hypnos am 08.12.2009 um 19:08:

 

Zitat:
Original von Raistlin
Und Desiderium, welchen Bescheid willst du dir denn bitte offenhalten? Die GEZ-Gebühren findest du ja nicht auf deinem Einkommensteuerbescheid. Ich habe von der GEZ noch nie ein Bescheid bekommen. Die schicken dir Rechnungen, die du bezahlst [bzw. lässt es als Abo einziehen] - da hast du keinen Bescheid, den du auf vorläufig setzen kannst..


Spätestens, wenn Du Deine GEZ-Rechnungen nicht mehr zahlst, bekommst Du irgendwann einen "richtigen" Bescheid. Den kann Dir allerdings nicht die GEZ schicken (weil sie selbst nicht rechtsfähig ist), sondern das muss die Landesrundfunkanstalt (z.B. der SWR) machen.

Die GEZ ist ja ein reiner Abrechnungsdienstleister, der Rechnungen und Mahnungen verschickt und überprüft, ob sie auch bezahlt werden. Damit stellt sich natürlich die Frage, wozu man dafür eine Einrichtung mit 990 Planstellen braucht (Geschäftsbericht 2008) und das nicht die Telekom oder sonstwen mitmachen lässt.



Geschrieben von Raistlin am 08.12.2009 um 19:17:

 

Zitat:
Original von desiderium
Ja, genau diesen Bescheid meinte ich, und die Anführungszeichen kann man sich sparen, es ist ein Bescheid... http://gez-abschaffen.de/MeineZwangsanmeldungDocs/Bescheid1.jpg


Kuhle Sache, habe ich nie bekommen.

Zitat:
Natürlich ist es egal, auch wenn Herr Mustermann schreibt "Ich bin gegen den Bescheid" gilt dies als Einspruch... ein bisschen kenn sogar ich mich in meinem Beruf aus...


Das ändert nichts daran, dass du dafür eine Frist von einem Monat hast. Wenn du dir den Bescheid offen halten willst, musst du das schon rechtzeitig machen. Es sei denn der Bescheid ergeht als vorläufig, dann bleibt er in diesen Punkten auch so lange offen, wie er vorläufig ist.
Hast du in den letzten paar Tagen einen solchen Bescheid bekommen? Wenn nicht, ist das nicht sowieso egal?

Mir persönlich ist das mit dem Internet aber sowieso egal. Ich habe einen Fernseher, daher ist das eh alles irrelevant für alle, die ebenfalls einen besitzen. zwinkert



Geschrieben von Disciplefreak am 25.01.2010 um 09:10:

 

Eigentlich kann ich doch auch meinen Fernseher wieder abmelden, da mein Anschluss am A... ist oder?

Lt. GEZ muss ich aber auch dann zahlen, wenn ich einen Videorecorder oder DVd-Player hab... son Schwachsinn, damit kann ich ja eh nur DVDs und Videos anschauen...
weiss da jnd mehr?



Geschrieben von Karzinom am 25.01.2010 um 09:41:

 

videorecorder ist afair ein empfangsgerät, so lange der tuner funktioniert, dvdplayer definitiv nicht!



Geschrieben von Disciplefreak am 25.01.2010 um 13:15:

 

super!
Danke für die flotte Antwort zwinkert



Geschrieben von miniversum am 25.01.2010 um 17:54:

 

Bei der Abmeldung musst du ja nen Grund angeben. Wenn du da hinschreibst das der Tuner in Fernseher kaput ist kann es sein das da einer vorbei kommt und das prüft.



Geschrieben von Krabat am 25.01.2010 um 19:52:

 

Zitat:
Original von Disciplefreak
Eigentlich kann ich doch auch meinen Fernseher wieder abmelden, da mein Anschluss am A... ist oder?

Lt. GEZ muss ich aber auch dann zahlen, wenn ich einen Videorecorder oder DVd-Player hab... son Schwachsinn, damit kann ich ja eh nur DVDs und Videos anschauen...
weiss da jnd mehr?

du hast nen pc mit internet? radio? hast ein auto mit radio?
wen du nur eine der fragen mit ja beantwortest darfst du trotzdem die protzbauten unserer medienlanschaft mit finanzieren ist nicht einverstanden

und wie gesagt auch ein recorder hat meist nen eigenen empfänger und dann gibts ja noch div. receiver für die neue sendetechnik die sich leicht beschaffen lassen(meist vorwand gegen eine solche kündigung). aber allgemein kommst meines wissens rechtschwer aus den gez-verträgen raus ist nicht einverstanden


Zitat:
Original von miniversum
Bei der Abmeldung musst du ja nen Grund angeben. Wenn du da hinschreibst das der Tuner in Fernseher kaput ist kann es sein das da einer vorbei kommt und das prüft.

da gabs auch fälle die sich die empfänger , mit nachweis, ausbaun liesen und so tatsächlich aus dem gez-knebel herauskamen.


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