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Thema: EVENT Endzeitwelten |
Gerd KR
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Die Polizei hat vor ca. 30 min den ordnungsgemäßen Zustand in der Kuru wieder hergestellt.
Alle technischen Geräte bis auf 2 sind da und werden in den nächsten Stunden wieder eingebaut, so dass sowohl heute als auch morgen ganz normal geöffnet ist.
Gegen die an der gestrigen Aktion beteiligten Personen, wird sowohl von uns, als auch vom Grundstückseigentümer Anzeige erstattet.
In den nächsten Wochen werden wir verstärkt Security da haben.
Gruß Gerd
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Thema: wieder alles OK |
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Die Polizei hat vor ca. 30 min den ordnungsgemäßen Zustand in der Kuru wieder hergestellt.
Alle technischen Geräte bis auf 2 sind da und werden in den nächsten Stunden wieder eingebaut, so dass sowohl heute als auch morgen ganz normal geöffnet ist.
Gegen die an der gestrigen Aktion beteiligten Personen, wird sowohl von uns, als auch vom Grundstückseigentümer Anzeige erstattet.
In den nächsten Wochen werden wir verstärkt Security da haben.
Gruß Gerd
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Thema: Gästebuch |
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Auf Grund immer mehr Einträge hier im Forum und immer weniger Einträge im Gästebuch, haben wir auf unserer Internetseite kein Gästebuch mehr, sondern nur noch das Forum hier. Zudem bietet das Forum viel mehr Möglichkeiten als ein Gästebuch.
Gruß Gerd
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Thema: Nichtraucherschutzgesetz |
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Seit dem 1.8.2007 ist in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten.
Da wir mit dem Café einen abgeschlossenen Raum haben, darf in diesem weiter geraucht werden. In allen anderen Bereichen gilt das Rauchverbot.
Gruß Gerd
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Thema: EVENT Stromtod |
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Bis 2:00 Uhr, Einlass ab 22:00 Uhr
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Thema: Jugendschutz im CULTeum |
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Wir bekommen öfters Anfragen zum Thema Minderjährige. Die Regelung steht eigentlich ganz eindeutig unter FAQs auf unserer Homepage.
Hier nochmals die Regelung, so wie sie auf unserer Homepage steht:
Personen unter 16 Jahren ist laut Gesetz der Aufenthalt in Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen untersagt.
Personen unter 18 Jahren müssen um 0:00 Uhr die Räume verlassen.
Um dies zu kontrollieren führen wir Ausweiskontrollen durch. Wer sich nicht ausweisen kann, muss damit rechnen ab 0:00 Uhr die Räume verlassen zu müssen oder keinen Einlass zu erhalten.
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 0:00 Uhr in einer Diskothek bleiben (§§ 5 und 1 JuSchG). Erziehungsberechtigter kann grundsätzlich jede Person über 18 Jahre sein. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass diese Person die Aufsichtspflicht auch tatsächlich wahrnimmt, d.h. stets anwesend ist, auf die Einhaltung der sonstigen Jugendschutzbestimmungen (z.B. Alkohol § 9 JuSchG) achtet und sich im Konfliktfall auch mit der nötigen Autorität durchsetzten kann. Nach Ansicht des Landesjugendamts kann daher ein volljähriger Freund oder Freundin nicht erziehungsbeauftragt sein; volljährige Geschwister oder andere Personen mit einem gewissen Autoritätsverhältnis dagegen schon.
Weitere Informationen erhält man auch beim örtlichen Jugendamt.
Ein Formular zur Erteilung der Erziehungsbeauftragung kann unter
http://media.time4teen.de/Erziehungsbeauftragung_JuSchG.pdf
heruntergeladen werden. (Herausgeber Polizei Baden-Württemberg)
Gruß Gerd
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