narf
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hm. ich denke mal diese "medaille" hat 2 Seiten. Verdächtige abzuhören bzw zu überwachen kann ja ganz hilfreich sein.
Doch wer bestimmt ab wann jemand verdächtig ist? Im Grunde könnte mit der Erlassung eines solchen Gesetzes eine mutwillige Durchsuchung von Rechnern geschehen und als Privatanwender kann man dann nicht viel dagegen ausrichten. Und man merkt es nicht einmal. Wenn ich dran denke, dass man erreichen will, dass aktuelle AntivirenProgramme diesen "Bundestrojaner" nicht in ihre Definitionsdateien aufnehmen sollen... also nicht als das erkennen was er ist: ein Spionageprogramm... da fragt man sich wie gläserern der Bürger eigetnlich noch werden kann.
Nuja... gläsern im Bezug auf das Konsumverhalten ist man ja sogar schon wenn man eine einfache Paybackkarte benutzt *g*
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