Gez |
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Original von Raistlin
Und Desiderium, welchen Bescheid willst du dir denn bitte offenhalten? Die GEZ-Gebühren findest du ja nicht auf deinem Einkommensteuerbescheid. Ich habe von der GEZ noch nie ein Bescheid bekommen. Die schicken dir Rechnungen, die du bezahlst [bzw. lässt es als Abo einziehen] - da hast du keinen Bescheid, den du auf vorläufig setzen kannst.. |
natürlich gibt es einen Gebührenbescheid... Und gegen den kann man Widerspruch einlegen (ok, gebe zu, Einspruch war in diesem Fall der falsche Begriff, aber bei der Einkommensteuer ist es ja auch egal, was drauf steht)...
Und dieser Bescheid ist die Grundlage für das regelmäßige Einziehen der Gebühren
__________________ Teach me war!
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08.12.2009 18:53 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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08.12.2009 19:03 |
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hypnos
Geheimer Meister
Dabei seit: 19.03.2008
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Zitat: |
Original von Raistlin
Und Desiderium, welchen Bescheid willst du dir denn bitte offenhalten? Die GEZ-Gebühren findest du ja nicht auf deinem Einkommensteuerbescheid. Ich habe von der GEZ noch nie ein Bescheid bekommen. Die schicken dir Rechnungen, die du bezahlst [bzw. lässt es als Abo einziehen] - da hast du keinen Bescheid, den du auf vorläufig setzen kannst.. |
Spätestens, wenn Du Deine GEZ-Rechnungen nicht mehr zahlst, bekommst Du irgendwann einen "richtigen" Bescheid. Den kann Dir allerdings nicht die GEZ schicken (weil sie selbst nicht rechtsfähig ist), sondern das muss die Landesrundfunkanstalt (z.B. der SWR) machen.
Die GEZ ist ja ein reiner Abrechnungsdienstleister, der Rechnungen und Mahnungen verschickt und überprüft, ob sie auch bezahlt werden. Damit stellt sich natürlich die Frage, wozu man dafür eine Einrichtung mit 990 Planstellen braucht (Geschäftsbericht 2008) und das nicht die Telekom oder sonstwen mitmachen lässt.
__________________ "Musik wird oft als Lärm empfunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden." - Wilhelm Busch
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von hypnos: 08.12.2009 19:19.
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08.12.2009 19:08 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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Kuhle Sache, habe ich nie bekommen.
Zitat: |
Natürlich ist es egal, auch wenn Herr Mustermann schreibt "Ich bin gegen den Bescheid" gilt dies als Einspruch... ein bisschen kenn sogar ich mich in meinem Beruf aus... |
Das ändert nichts daran, dass du dafür eine Frist von einem Monat hast. Wenn du dir den Bescheid offen halten willst, musst du das schon rechtzeitig machen. Es sei denn der Bescheid ergeht als vorläufig, dann bleibt er in diesen Punkten auch so lange offen, wie er vorläufig ist.
Hast du in den letzten paar Tagen einen solchen Bescheid bekommen? Wenn nicht, ist das nicht sowieso egal?
Mir persönlich ist das mit dem Internet aber sowieso egal. Ich habe einen Fernseher, daher ist das eh alles irrelevant für alle, die ebenfalls einen besitzen.
__________________ Ey yo, frisches Magazin, Business Waffendeals
Und wir lassen Fetzen fliegen so wie Disneys Aladdin
Ich bin betrügerisch, bei Drugdeals mit dir fühl' ich mich
Ähnlich wie ne Hausfrau, denn ich zieh den Lappen übern Tisch!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Raistlin: 08.12.2009 19:28.
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08.12.2009 19:17 |
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Eigentlich kann ich doch auch meinen Fernseher wieder abmelden, da mein Anschluss am A... ist oder?
Lt. GEZ muss ich aber auch dann zahlen, wenn ich einen Videorecorder oder DVd-Player hab... son Schwachsinn, damit kann ich ja eh nur DVDs und Videos anschauen...
weiss da jnd mehr?
__________________ Klar, wenn du schon auf der Titanic fährst, dann stellste am besten noch Hein Blöd ans Steuer
Bernd Stromberg
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25.01.2010 09:10 |
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Karzinom
Geheimer Meister
Dabei seit: 03.01.2005
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videorecorder ist afair ein empfangsgerät, so lange der tuner funktioniert, dvdplayer definitiv nicht!
__________________ äch bän wieder da!
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25.01.2010 09:41 |
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super!
Danke für die flotte Antwort
__________________ Klar, wenn du schon auf der Titanic fährst, dann stellste am besten noch Hein Blöd ans Steuer
Bernd Stromberg
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25.01.2010 13:15 |
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Krabat
Ritter der Sonne
Dabei seit: 27.07.2006
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25.01.2010 19:52 |
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